Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Fünfter Band (1770)
- Issue
- Ein und zwanzigtes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 324 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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r-4 LS »XO LS daben um ein Pfund Goldes gestraft werden soll, welches der Gelehrte ju seiner Recreation empfängt. Auf dergleichen Ehre aber haben nur die durch ihr Unsträfliches Leben sowohl, als durch ihre Gelehrsamkeit distingmrte Gelehrte Anspruch, und auch diese müssen darauf nicht so sehr begierig seyn, oder bey ihrem Ausgehen etwa mit geizigen Blicken ihre Ehrenbezeugungen zusamnienfordern. Denn dieses ist die Eigenschaft kleiner Geister und-Halbgelehrter, die ihres eigenen Werths nicht gewiß, nur nach dem Beyfalle des Volks und des Pöbels geizen, und sich selbst zu den vornehmsten Plätzen hervordrängen, da sie doch mit ihrem stolzen Bezeugen und dadurch, daß sie sich durch erregte Aänkereyen, Spöttereysn, und dergleichen unanständige Unternehmungen, einen Rang zu machen suchen, in den Augen aller Vernünftigen Verachtung verdienen. Diese sind es, fahret der Verfasser weiter fort, die das Licht des wahren göttlichen Worts auszulöschen suchen, und die den Weinberg des Herrn der Hecrschaaren verderben. Auf diese gehet der Ausspruch Salomons, Hohel. 2,1;. »Fanget von uns die Füchse weg, die kleinen Füchse, die den Wein-, berg verderben.„— Das 7te Capitel enthält endlich die Verhaltungsregeln, dis man bey den Vergehungen eines Gelehrten, auch wenn er den Bann verdienet, zu beobachten hat. Da wir ein ander mal von dem Banne reden werden, so wollen wir uns itzt von jener Materie nichts voraus wegnehmen, sondern nur .