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Der Jude · 1770-01-01 · Ein und zwanzigtes Stück (1770) · p. Seite 325

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Journal
Der Jude
Volume
Fünfter Band (1770)
Issue
Ein und zwanzigtes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 325 (sequence 5)
Language
German
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TL *x» zr-/ nur aiiführen, daß Mnimonidis vernünftiger Rath bey gedachtem Falle dieser ist : Man solle den Gelehrten, der gesündiget hat, in aller Stille bestrafen, damit das gemeine Volk, welches über dergleichen Dinge nicht urtheilen kann, keine Gelegenheit zum Lästern bekomme, und in dergleichen Exempekn Entschuldigungen für seine eigenen Laster suche. So weit Maimonides. Wir haben seine Meinungen und Erklärungen nicht abgeschrieben, sondern in einem Auszuge geliefert. Unsere Leser werden nicht lauter ungereimte Dinge sondern auch viel vernünftiges darunter finden. Hier nun, da wir von dem göttlichen Gesetze, dessen Auslegungen, Erläuterungen, Zusätzen rc. -ge-, handelt haben, finden wir den bequemsten Ort zugleich von dem mündlichen Gesetze der Juden, und dessen Erklärungen, mit einem Worte von dem Jüdischen Tnlmttde, einem so wichtigen Buche, zu reden. Zwar ist desselben Eintheilung schon in verschiedenen christlichen Büchern beschrieben worden, und weil wir doch vorausse- Hen können, daß sie vielen unsrer Leser bekannt seyn werden, so wollen wir uns hierbey ins kurze ziehen; dafür aber eine andere Eintheilung mit anzeigen, die nicht so allgemein als jene ist. Wir finden bey den Juden einen doppelten Talmud, nämlich den Jerusalemitischen und Babylonischen. Der erste hat den Rabbi Jsochanüli zum Verfasser, welcher ungefähr im Jahre Christi 2zo. das Haupt der Synagoge in Palästina »var. Er Tz hat

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