Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Fünfter Band (1770)
- Issue
- Siebzehntes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 259 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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»XV 44 ->9 erstlich denselben Tag fasten, und alsbenn ic> Gelehrte zu sich nehmen, in deren Begleitung auf des Verstorbenen Grab hingehen, und daselbst sowohl Gotkals den Tobten um Verzeihung bitten, unter andern in folgenden Worten:,,Ich . bitte, daß du dein Gebet mit dem meinigen vereinigest, und mir von Gott erbitten helfest, daß das über mich gefällte Todesurtheil wieder aufgehoben werde. Denn ich will gerne noch leben, und mich mit Gottes Hülfe, noch einige Zeit auf dieser Welt aufhalten, Amen. „ Darauf sollen die :o. Gelehrte einige Capitel aus dem Talmud oder andern ihrer Bücher Herfagen, und er selbst soll reichliches Allmosen geben. Wenn er dieses nach der Vorschrift mit bußfertigen Herzen thut, so kann er gewiß seyn, daß das über ihm gefällte Urtheil wieder aufgehoben werde. Wenn aber der Tobte, der ihm erschienen nicht an dem Orte seines Aufenthalts begraben, sondern dessen Grab gar^ zu weit von ihm entfernt wäre, so soll er nur in der gedachten Begleitung'auf den ersten besten Vegräbnißort hingehen, und daselbst sein Gebet an da liegende Tobte richten. ( Ob dieses dem Ausspruche Gottes s B. M. 18, i r gemäß sey, ist leicht zu entscheiden. Denn offenbar gehöret dieser Aberglaube unter die von Mose denen Juden so scharf verbotene Rekromantie.) Noch einen Gebrauch , den wir oben bey den Begräbnissen anzuführen, vergessen haben, ist dieser: daß, wenn einer stirbt, der in seinen Leben auf Krücken gegangen, man ihm dieselben mit R 2 ins