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Der Jude · 1770-01-01 · Sechzehntes Stück (1770) · p. Seite 250

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Fünfter Band (1770)
Issue
Sechzehntes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 250 (sequence 10)
Language
German
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2?s LU «XS Stellen in die Reihe, das Trösten der Leidtragenden, u. s. w. werden bis nach Beerdigung beyder Leichen aufgoschoben. Sind sie von gleichem Range so werden sie zugleich gespielt, sind sie aber ungleichen Standes, so werden sie nach einander vorgenommen. Wenn der Todtengräber bey dem Grabmachen keine <l)pher Bestrle, d. i. Iuugfererde findet, worunter verstanden wird, wenn die Erde locker und vermenget ist, und nicht derb und dichte aufeinander liegt, so ist dieses ein sicheres Zeichen, daß schon ein Todtcr auf dem Orte begraben liegt, und deswegen ist er verbunden, das Loch sogleich wiederzu zuschütten und ein neues anzufangen. Kömmt er aber mit dem Grabscheite gar auf einen Sarg, so muß er r) die allda begrabene Leiche um Verzeihung bitten, und 2) das Loch wieder so zufüllen, daß sie die Form eines Grabes kriegt, um den Ort für künftigem Icrthume sicher zu stellen. Wenn man von ohngefahr eine Hirnschale, oder einen andern Todtenknochen auf den Gottesacker findet, so soll man denselben in ein reines Tuch einwickeln, und auf der Stelle, wo er gefunden wurde, vergraben; könnte man ihn aber nicht gewiß von dem Knochen eines Viehes unterscheiden , so soll einer denselben in seiner Hand erwärmen, und da ist die Probe daß es ein Mensckenknochen sey, diese, wenn sich der Theil des Knochens, wo er ihn gehalten hat, verfärbet; verändert sich aber die Farbe nicht, so ist es der Kno-

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