Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Fünfter Band (1770)
- Issue
- Sechzehntes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 249 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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4L »X» LS -4? können,) das Waisenkaddisch für sie spricht. Wenn aber die Aeltern auch würklich schon jm Paradiese sind, seßr das tzcphep 4»uchajim hinzu, so hilft sie das Waisenkaddisch auch noch da von einex Stufe der Vollkommenheit bis zur andern erheben. Wenn dieser Tag aufeinen Sabbath oder Festcag fallt, so wprden siezwar dadurch vom Fasten befreyek, allem die Feyerkleider dürfen sie nicht anziehen, auch in der Synagoge ihren gewöhnlichen Platz bis nach dem Zrühgebete nicht einnehmen, Wer keine Kinder hinterlassen har, für denselben sind seine Freunde, wenigstens ein Licht brennen zu lassen, verbunden. Wer diesen jährlichen Trauerrag aus Vergessenheit vorbeygelassen, der kann sich zwar einen andern an dessen Stelle wählen, dä er seinen verstorbenen Aeltern das schuldige Opfer bringt, allein um das Kaddischgebet in der Synagoge kpmmt er allemal, denn dieses wird ihm von den andern Waisen zu sprechen nicht erlaubt; worüber denn die abgeschiedene Seele sehr unzufrieden ist. Wenn sichs Mrüge,daß an einem Orte 2 Leichen auf einmal dasBegräbniß erwarteten, so hat zwar die zuerst verstorbene auch den ersten Anspruch auf die Beerdigung, allein es ist ihnen auch dabey diese Rangordnung vorgcfchrieben, Ein Frauenzimmer hat allemal den Vorzug, weil man dafür hält, daß eine weibliche Leiche eher in die Verwesung gehe, als eine männliche, und sich also eher verändere, Unter einem Gelehrten und Ungelehrten, hat der erste natürlicher Weise den Vorrang. Die letzten Leichencerimonien aber, das