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Der Jude · 1770-01-01 · Sechzehntes Stück (1770) · p. Seite 244

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Journal
Der Jude
Volume
Fünfter Band (1770)
Issue
Sechzehntes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 244 (sequence 4)
Language
German
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L4« KS SXO ten gewännet, welche Warnung mit einem schrecklichen Exempel unterstützet wird; es sey nämlich ein Jude, der dieses Gebolh übertreten, bey seinem ersten Allsgehen unter eine Heerde Chaserim, d. i. Schweine geralhen, die ihn angefallen, und das Eingeweide aus dem Leibe gerissen hätten. So bald der Sabbath vorbey ist, muß er sich wieder auf die Erde setzen. Wenn aber der Sabbath selbst der siebende Tag gewesen wäre, so hat er es nicht nöthig. Er wird auch währender Trauer in der Synagoge nicht mit zur Geseßrolle hinaufgerufen, und wenn es von ohngefähr geschehen wäre, so darf er nicht mit lesen, sondern er soll unbeweglich stehen und zuhören. So darf er auch in ixn folgenden Tagen, und wenn die Trauer über Varcr oder Mutter geschiehst, ein ganzes Jahr lang, den priesterlichen Segen in der Synagoge nicht mit abwarren, sondern er muß so lange, bis dieser geendiget, hinausgehen. Nach diesen 7 grossen Trauertagen fangen sich die andern kleinern an, in welchen ihm nicht erlaubt ist, in ein warm Bad zu gehen, und sich zu barbieren. Er soll sich auch so viel möglich dkr weissen Wäsche enthalten; Hat er aber ein weisses Hemde unumgänglich nöthig, so muß es vorher, ehe er es anziehet, entweder i Stunde lang von einem andern getragen worden seyn, oder eine Zeit lang auf der Erde gelegen haben. Die meisten Juden pflegen in diesen zo Tagen, und die um Vater oder Mutter trauern, ein gan-

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