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Der Jude · 1770-01-01 · Sechzehntes Stück (1770) · p. Seite 243

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Fünfter Band (1770)
Issue
Sechzehntes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 243 (sequence 3)
Language
German
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GXO 2^z ge, mit schwarzen Tuche belegt ist, und betet das Minchtr» oder Vespergebet. Wenn solches die Gemeine gleichfalls vollendet hat, so gehet der oberste Rabbine, nachdem zuvor der Schammes oder Küster: „Tröstet, tröstet, den Traucenden!" ausgerufen hat, zu ihm heraus, und führet ihn in die Synagoge, wobey er ihm einige tröstliche Worte, und zugleich einige Äerhaltungsregeln vorsagk, die er den Sabbath über in seiner tiefen Trauer zu beobachten hak. Er darf sich aber nicht auf seinen gewöhnlichen Orte niedersetzen, sondern derselbe wird etwas nach der Synagogemhüre herunter gerückt. Bey einigen ist in den Synagogen gleich eine gewisse Bank nahe an der Thüre für Leidtragende angebracht. Sobald das Abendgebet angefangen wird, so enthüllt er das Gesicht; und nach geendigtem Gebete, wird er unter seiner Begleitung wieder nach Hause Heführet, da er denn wieder der erste ist, der aus der Synagoge heraustritt. Eben so wird es bey dem Früh- und Abendgebete des folgenden Sabbarhs gehalten. Jeder Jude, der ihm unterwegens begegnet, redet ihn also an: „Es ist heute Schabbes,an welchem man nicht nvthighat, jemanden zu trösten, indem ohnedem die Erscheinung des Trostes nahe ist." Ob ihm gleich den ganzen Sabbath über erlaubt ist, auf Stülen zu sißen, und etwas von der gar zu tiefen Trauer nachzulassen, so wird er doch für dem nahen Umgänge mit seinem Ehegat- Q 2 ten

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