Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Fünfter Band (1770)
- Issue
- Funfzehntes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 238 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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-38 LS LS alle Arbeit, die sich nur aufschieben läßt, vermeiden. Daher haben die Portugiesischen Juden die Gewohnheit, daß die Trauernden mir Essen und übrigen Bedürfnissen so lange von den Nachbarn versorget werden; und die Rabbinen schelten gar sehr auf dergleichen Nachbarn, die sich diesem Liebesdienste entziehen wollen. Niemanden ist in diesen Tagen erlaubt, sich weisser Wasche zu bedienen, welches sich auch bis aufs Hemde erstreckt. Eheleute müssen sich von einander abgesondert, und sogar des Küssens enthalten. Alles, was zunr Vergnügen gereichen kann, muß strenge vermieden werden. Das Bette, in welchem der Tobte gestorben ist, muß in diesen 7 Tagen alle Abende so gebettet werden, als ob jemand darinne läge. Darneben wird ein beständig brennendes Licht erhalten; das Handbecken, die Quele, und der Stuhl, worauf sich die Leiche sonst zu setzen pflegte, muß an seinem gehörigen Orte stehen, damit, wenn die abgeschiedene Seele bisweilen kömmt, sie ihre gehörige Commodirät finde; wie denn ihre ganze Schlafstätke sauber und reinlich, die 7 Tage über soll gehalten werden. Doch leidet diese Gewohnheit bey vielen auch ihre Ausnahmen. Die Sache selbst gründet sich auf das Exempel des heiligen Rabbi Juda, welcher vor seinem Tode dergleichen Anstalten verordnet hat, und welcher nach seinem Tode eine lange Zeit alle Freytagsabende sichtbar erschiene» ist, sich die Hände gewaschen, an seinen Tisch gesetzet, und das