Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Fünfter Band (1770)
- Issue
- Funfzehntes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 237 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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LS *x* LS 23? Segensspl üche zum Tröste der Traürcnden recitiret. Weil aber vielerley Misbräuche daraus entstanden sind, insonderheit dieser, daß viele nur um des Fressens und Saufens willen, dergleichen Mahlzeiten beygewohnet, so hat man diese Gewohnheit ganz abgeschaffet; und heut zu Tage gehen die Leidtragenden zwar mit ins Trauerhauß, halten sich aber nicht lange auf, und sagen beym Weggehen: „Der Herr tröste dich unter andern Trällernden über Zion und Jerusalem!" Von dieser Zeit geht erst die rechte Trauer an; und obgleich die heutigen Juden um ihre nächsten Freunde, als Vater, Mutter und Ehegatten ein ganzes Jahr lang trauren, so bestehet doch das Hauptwerk davon, nur in den ersten 7. und den darauf folgenden 30 Tagen nach dem Begräbnisse. Die 7 ersten Tage, welche die strengste Trauerzcit siud, haben sie nur über Aeltern, erwachsene Kinder, Ehegatten und Geschwister zu begehen. Innerhalb derselben dürfen die Trauernden keine Schuhe anziehen, sich nicht waschen oder baden, ausser dem Buche Hiob und den Klageliedern Jeremia, in keinem Buche lesen, keine, ausser nur die dringend nothwendigste Arbeit rhun, wovon aber das Gesinde ausgenommen ist, welche nach dm ersten 3 Tagen wieder zu arbeiten anfangen; Ferner müssen sie, wenn sie was zu schreiben haben, die erste Zeile krumm schreiben, müssen auf der Erde und durchaus auf keinem Stule sitzen; kurz sie müssen aufferst strenge leben, und dabey alle