Mannheim
Compact Memory

Der Jude · 1770-01-01 · Funfzehntes Stück (1770) · p. Seite 232

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Fünfter Band (1770)
Issue
Funfzehntes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 232 (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2577043-2577050-9903457--2022-2578982
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

-Z- LS EXO LS das Haus der Lebendigen/ weil sie ihre Verstorbenen nicht gerne für würklich Tobte ausgeben wollen; z) Best )llmon, das Hans der welk/ wo alle Welt zusammen kommen muß; 4) low Best Moed, das Haus der Bestimmung/ welches allen Lebendigen zur letzten Wohnung bestimmt ist. Itzt, da die Juden keinen andern Gottesacker wählen können, als der ihnen von der Christlichen Obrigkeit erlaubt wird, sehen sie doch besonders auf die beyden Eigenschaften, daß er erstlich etwas hoch liege, und zwcytens mit einer Mauer umgeben werden könne, und wenn diese Erlaubniß auch durch die größten Geldsummen erlangt werden muß. Dieser Ort aber wird von ihnen in großen Ehren gehalten, so daß es nicht einmal erlaubt, auf denselben spatzieren zu gehen, in Büchern oder Briefen zu lesen, mit einander von Geschäften zu reden, noch weniger zu essen und zu trinken, oder ihr Vieh darinnen weiden!zu lassen. Und wenn sichs zutragen sollte, daß die Obrigkeit des Orts andern Glaubensgenossen dieFreyheit erkheilte, ihr Vieh auf den Juden - Kirchhof zu treiben, so müssen sie alle Mittel anwenden, diese Erlaubniß aufzuheben. Sollte ihnen aber dieselbe zu hoch zu stehen kommen, so können sie es unter der Bedingung zulassen, um die Obrigkeit nicht zu reizen, nur sollen sie sich hüten, daß außer dem Erstgebohrnen, (s. davon oben) kein Vieh von ihnen darunter begriffen sey. Hier-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.