Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Fünfter Band (1770)
- Issue
- Funfzehntes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 231 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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LA EXO LU »Zr Seelen der Gerechten den Lebendigen öfters im Traume erschienen, und sie gebeten hatten, entweder sic, oder die Gottlosen, deren Gesellschaft ihnen so unerträglich wäre, an einem andern Orte einzugraben. Und da man ganz gewiß wüßte, daß aus einer jeden Sünde ein böser Engel geschaffen würde (eine tröstliche Lehre,) und versichert wäre, daß diese alle den Gottlosen in sein Grab begleiteten, und daß deswegen alle benachbarten Tobten bey des Gottlosen Beerdigung zu schreyen ansiengen: Weiche du Unreiner, nahe dich meinem Grabe nicht! so habe man sich sehr sorgfältig vorzusehen, daß man auch die nächsten Freunde, wenn sie eine ungleiche Lebensart geführek haben, nicht zusammen lege. Diese ganze Lehre hat ihren Ursprung aus der Geschichte, von dem Grabe Elisä, 2 B. d. Kön. i z, 20. 21,von welchem die Rabbiner: behaupten, daß der Todte, den man Hineingeworfen, ein Gottloser gewesen sey, welchen die Gebeine Elisä nicht hatten dulden können, deswegen habe er ihn lebendig dimittiret. Am allermeisten ist es verboten, Leute, die sich in ihrem Leben als Feinde gehastet, neben einander zu legen. So viel hätte» wir vom Grabe zu sagen. Von dem Vegräbnißorte der Inden ist zu merken, daß sie denselben nicht gerne allzuweit von ihrer Synagoge und von ihren WohnpläHen entfernet, wo möglich, anzulegen suchen. Dieser Ort hat bey ihnen unterschiedene Namen; er heißt i) Mitsui WZ Best Hakwoees, der Oer dev Geäder; 2) w'linn W3 Best Hachaijim, P 4 das