Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Fünfter Band (1770)
- Issue
- Funfzehntes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 228 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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22Z LZ »X* LZ nicht, daß in der Bibel denen Tobten eine völlige Nuthatigkeit zugeschrieben wird. Denn dieses sey blos von den Gottlosen zu verstehen, der Gerechten ^eben aber daure auch selbst nach dem Tode fort. Das Grab soll zwischen Mittag und Mitternacht, der Lange nach, gemacht werden; es soll weder zu kurz noch zu enge seyn. Daher sie das Maaß von dem Sarge genau nehmen müssen. Denn cs wird der Leiche für eine große Schande gehalten, eine Aenderung mit dem Sarge oder Grabe vorzunehmen, wenn beydes nicht zusammenpajstn sollte. Die Freunde einer Familie legt man gerne zusammen, weil ihnen dieses zu einem großen Vergnügen gereichen soll; es muß aber zwischen jedem Sarge wenigstens eine Faustbrcit Raum gelassen werden, Ehegatten und deren kleine Kinder ausgenommen, die bcy Lebzeiten in einem Bette haben liegen können, deren Särge dürfen dichte zusammen gerückt worden. Am wenigsten ist es erlaubt, die Sarge (nach unsrer Gewohnheit in Gewölbern) über einander zu stellen, es müßte denn im äußersten Nothfalle geschehen, und dann muß wenigstens ein Sarg 6 Fäuste breit über dem andern stehen, und wenn sie diesen Zwischenraum mit Erde ausfüllen sollten. Eine Geschichte, welche das Verlangen verstorbener Freunds, im Todte bey einander zu liegen, erläutert, erzählet SHudt im 2ken Thle, C. 37. S. Z49. Im Jahre 1680. reifete ein reicher Jude nach Italien, und starb unterwegens am Fieber, verordneke aber vorher in seinem letzten Willen, daß er