Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Fünfter Band (1770)
- Issue
- Vierzehntes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 217 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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»'7 LL GXG Schudt erzählet, daß, wenn sich in einer Judengemeine irgend ein Verräther fände, man die Gewohnheit habe, daß man der ersten Leiche, die unter ihnen stirbt, einen Apfel mit allerlei» Charakteren beschrieben, in die Hand gebe, in der Meynung, daß sobald der Apfel in der Hand des Tobten faulet, der Verräther von Stund an, zu siechen und zu verdorren anfange. Nachdem wir alle uns bekannte Begräbnißarten unterschiedener Leichen angcführet haben, so wollen wir diesem Artickel noch die Erzählung einiger abergläubischen Dinge anhängen, davon das Sepher Hachajiin Meldung thut, und sodann mit der Art, wie man das Grab zu machen pflegt, und wie überhaupt ihre Begräbnißstätte, ingleichen ihre Trauer beschaffen seyn muß, beschließen. Alles, was von einem Tobten herrühret, darf von niemanden gebraucht, sondern muß ihm nutgegeben werden, z. E. seine abgeschnittene Haare, rc. Daher sollen diejenigen, die sich Zähne haben ausreissen oder Glieder ablösen lassen, dieselben aufheben, damit sie sie mit ins Grab nehmen können. Wenn Vater oder Mutter stirbt, so sey es gut, einen Zwirnfaden zu nehmen, den man zur Verfertigung der Sterbekleider gebraucht, die Kinder damit zumessen, und alsdenn den Verstorbenen mit in Sarg zu legen; oder man soll von des Vaters oder der Mutter Schuhe den rechten Riemen abschneiden, lind ihn an des Kin- O; des