Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Fünfter Band (1770)
- Issue
- Vierzehntes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 216 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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S'6 HS OXO nommen, die nur um einer Schuld oder anderer un erheblicher Ursachen willen, sind verbannt worden!; diese werden sogleich durch den Tod von ihrem Banne befreyet. Freygeister, die sich von der Jüdischen Gemeine dadurch absondern, daß sie nicht alle Gebräuche/sowohl in den Synagogen als in den Lehrhäusern mit beobachten wollen, ingleichen, die sogar zu andern Religionen übertreten, und die Moßriin, d. i. Verrather, die die Heimlichkeiten der Iliden an die christliche Obrigkeit verrathen, oder der Juden Reichthümer in andrer Re« ligionsverwandtcn Hände zu bringen sich bemühen, alle diese werden von Gott gehastet. Da es nun in der heil. Schrift heisse: „Alle die dich, o Herr hassen, will auch ich hassen," so soll zur Bezeigung dieses Hasses nicht nur über sie nicht getrauret werden, sondern ihre Freunde und Verwandten sollen sich vielmehr an ihrem Sterbetage festlich ankleiden, schmausen, zechen, und sich freuen, daß die Feinde Gottes zu Grunde gegangen sind. Denn die Schrift sage: „Wenn die Gottlosen vertilget werden, da ist Frohlocken." Derjenige aber, der sich nur um politischer und geiziziger Absichten willen von der Gemeine trennet, um den Zins, die Abgaben, und dergleichen Lasten nicht mit zu tragen, ist nicht darunter begriffen; sondern über solche mögen seine Anverwandten trauern; die ganze Gemeine aber hat nicht nöthig, ihn zu begleiten, oder ihr Gewerbe und Geschäfte deswegen aufzuschieben. Schudt