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Der Jude · 1770-01-01 · Vierzehntes Stück (1770) · p. Seite 212

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Journal
Der Jude
Volume
Fünfter Band (1770)
Issue
Vierzehntes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 212 (sequence 4)
Language
German
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S'2 EXO Wenn eine schwangere Frau stirbt, so breiten sie zu ihren Füssen ein besonderes weiffes Tuch in Sarg, bannt, wenn sie noch in der Erde gebähre, das Kind in dasselbe zu liegen komme. Dergleichen Weiber werden bey ihnen Klageweiber genennck, weil sie nach ihrem Tode oft wieder erscheinen, und sich wegen ihres Schicksals beklagen sollen. In welcher Familie sich aber eine solche sehen oder hören läßt, das wird für ein sehr böses Zeichen gehalten. Wenn sie einen IllN Horeg, d. i. Erschlagenen finden, an dem man keine blutige Spuren bemerket, wenn z. E. sich einer zu Tode gefallen, oder ersäufet hat, so werden ihm die anhabenden Kleider ausgezogen, um ihn abzuwaschen, alsdenn wieder angezogen, und mit einen Sterbekittel oder Mantel darüber, wird er begraben. Kann man aber wegen blutiger Merkmale vermuthen, daß er gewaltsamer Weise geködtet worden, so wird er so, wie sie ihn finden, in den Sarg gelegt, und damit ja von seinem Blute nichts wegkomme, so wird sogar die Stelle, auf der er gelegen, ausgestochen , und mit im Sarg gelegt. Auch wird bey einen solchen sowohl, als bey einer Sechswöchnerin der Sarg inwendig wohl verpicht. Jeden Ermordeten werden 2 Messer mit schwarzen Stielen mit in den Sarg gegeben, so daß er die Klingen in der Hand hält, und die Hefte empor stehen. Die Ursache ist, weil sie glauben, daß der Mörder alsdann nicht eher Ruhe finde, bis Gott des Ermordeten Blut gerochen habe.

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