Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Fünfter Band (1770)
- Issue
- Dreyzehntes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 201 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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HS OX» HS »oi es auch noch so weit entlegen wäre; kann er nicht persönlich, so muß er einen Abgeordneten dahin wallfahrten lassen, und denselben allda um Verzeihung bitten; darauf sein Verschulden bey der Obrigkeit anzeigen, die ihm nach Beschaffenheit der Sache eine Geldstrafe auferleget, welche zu Allmosen angewendek wird. Und auf diese.Art kann er Vergebung hoffen. Unterläßt er dieses Mittel, so ist er an seinem eigenen oder an dem seinen Kindern zustoßenden Unglücke selber Schuld. Denn die Tobten haben grosse Gewalt, sich auf vielfache Arten zu rächen, wie davon viele Geschichten vorhanden sind. Unter andern schreibt der Talmud, daß, da Rabbi Nachman einstmals von dem Könige Saul, der doch schon viele Jahrhunderte vorher gestorben war, gegen seine Schüler etwas nachrhestiges gesprochen, er in der Nacht zur Strafe von einer Menge (vermuthlich schwarzer) Engel so lange gequalet worden, bis er ausgerufen : 0 ihr Gebeine des Königes Saut verzeihet mir! Und das Sepher Chafidim, oder das Buch der Frommen/S. 86. Col. r. erzählet,daß da jemand von einem gewissen Verstorbenen, den er im Leben beleidiget, nicht nur um keine Verzeihung gebeten, sondern ihm auch gewünscht,daß er sobald an LenOrt seiner Ruhe nicht kommen möchte, dieser Todte ihm des Nachts erschienen sey, und ihm durch eins schmerzliche Anfassung an seinem Leibe bewiesen habe, daß er noch fähig sey, sich an den Lebendigen jlj rachen, welches er so lange wiederholet, bis dee N 5 , Ge-