Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Fünfter Band (1770)
- Issue
- Dreyzehntes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 200 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2577043-2577050-9903459--1988-2578950- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
2SS LS O-(O LS manden in seinem Leben nicht hak verzeihen wollen, derselbe ninnnt ro Rabbinen zu sich, tritt mit denselben ans Grab, und bittet sodann mit ihnen um eine Verzeihung, die er nunmehr» zu erlangen hoffet, deine Worte sind folgende: Ich habe mich an dem Gott Israels versündiget, pnd an diesem N. R. Aber siehe, ich suche Vergebung von dem Heiligen und Hochgelobken, daß er mir alle meine begangenen Sünden verzeihe, ingleichen von diesem N. N. daß er mir das, womit ich mich an ihm vergriffen habe, vergeben möge, und wünsche, daß seine Seele in das Bündel der Lebendigen eingebunden sey, unter allen andern Gerechten im Paradiese, Amen. Hierbey erinnert der Autor des Sepher chajim, daß derjenige, der dem Verstorbenen in seinem Leben einen bösen Ruf und Namen gemacht, und von ihm deswegen keine Vergebung mit Recht erhalten habe, solche auch an dem Grabe auf diese erwähnte Art nicht fordern dürfe; Denn eine solche Beleidigung sey so groß, daß der Beleidigte sie in diesem Leben nicht zu verzeihen brauche, sondern seinen Feind in jener Welt vor dem Gerichte Gottes erwarten könne, wo ihre Sache sodann untersuchet wird. Wer sich also einer solchen Beleidigung bewußt sey, der solle ja zusehen, -aß er die Vergebung noch in diesem Leben von seinem Nächsten erhalte. Wenn aber jemand einem Verstorbenen, den er noch für lebendig gehalten hat, etwas böses nachredet, so muß er, so bald er es erfahret, vor seinem Grabe erscheinen, und wenn es