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Der Jude · 1770-01-01 · Zwölftes Stück (1770) · p. Seite 190

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Journal
Der Jude
Volume
Fünfter Band (1770)
Issue
Zwölftes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 190 (sequence 14)
Language
German
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rys LS LS männlichen Leichen in den mehresten Judengemeineu gänzlich abgeschaft worden. Diese Mühe, setzt der Verfasser hinzu, könne man um soviel eher übernehmen, da die Leichenbegängnisse der Alten mit viel mehrcrn Umständen, Mühe und Gepränge verbunden gewesen wären, und die Leichenbegleiter sich mit Klagen, Singen und Pfeifen auf Instrumente hatten beschäftigen müssen, ißt aber, da sie wegen ihrer Sünden im Exilio waren, begnüge man sich nur an einem prachtlosen und einfältigen Begräbnisse. Nunmehro ist der Tobte nach jüdischer Art angezogen, und zum Begräbnisse geschickt gemacht; nnd nun eilet man, mit möglichster Geschwindigkeit, denselben zur Erde zu bestatten. Denn, so bald ein Mensch todt ist, sagen sie, verlange sein Körper nach der Erde, nach dem Ausspruche Gottes zum Adam: „Du bist Erde, und sollst wieder zur Erde kehren." Eher verlasse auch die Seele die Gegend nicht, wo sich ihr abgelegter Körper befindet, als bis sie gleichsam zugesehen, daß demselben alle Rechte der Verstorbenen wiederfahren, und daß er dem Schooße der Erde anvertrauet worden. Daher lassen sie eine Leiche nickst leicht eine Nacht im Haufe liegen, wofern sie nicht an einem Sabbathe gestorben ist, als an welchem sie gezwungen sind', wie wir weiter unten hören werden, die Leiche eine Rächt unbegraben liegen zu lassen; oder wofern nicht ein nöthiges Stück der Leichenproceßion fehlt, daß z. E. nahe Anverwand-

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