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Der Jude · 1770-01-01 · Zwölftes Stück (1770) · p. Seite 189

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Journal
Der Jude
Volume
Fünfter Band (1770)
Issue
Zwölftes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 189 (sequence 13)
Language
German
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ZL OXO LL irbesdienst unterläßt, ist ein Verbannter, und hat grösst Strafe zu gewarteu. Doch ist cs an dem blossen Nachlaufen nicht gelegen, sondern jeder soll dabey eifrig zu Gott bereu, und an seinen Tod gedenken; und was sie etwa» unter einander reden dürften, das muß nichts anders, als ein Lob des Todten seyn; denn darinne bestehe eigentlich die rechte Lewaij»r; weil die Engel, so bald jemand stirbt, den Hochgelobten. fragetcn,ob der Entseelte ein Gerechter oder Gottloser gewesen sey, worauf sie die Antwort kriegten: sie sollten hingehen, und hören, was die Leute von ihm sprachen. Ueberhaupt gehört zum Pflichten der Leichenbegleiter, daß sie nicht lachen, noch sich auf irgend eine Art unanständig gcberden, weil sie sich erinnern sollen, daß die Schechina, oder die herrliche Majestät Gottes zugegen sey; insonderheit sollen sie darauf sehen, daß die Männer und Weiber nicht bcysamrnen, sondern weit auseinander gehen; weil, »vis der Verfasser meint, der Merlach Hammoves, d i. der Todesengel selbst gesprochen habe, daß er bey einer Leichenproceßion unter den Weibern mit blossem Schwerdte einhergehe, und Gewalt habe, alle die den Weibern zu nahe kommenden Mannspersonen zu erwürgen. Darum haben ihre Weisen einem jeden ernstlich gewarner, sich weit von der Schaar der Weiber zu entfernen, und derjenige, dem sie etwa in ihrer Proceßion begegneten, solle gleich zurücke laufen; und um dieser Gefahr gar nicht anS- Sesetzt zu seyn, so ist die weibliche Begleitung, bey rnäny-

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