Mannheim
Compact Memory

Der Jude · 1770-01-01 · Zwölftes Stück (1770) · p. Seite 182

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Fünfter Band (1770)
Issue
Zwölftes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 182 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2577043-2577050-9903460--1969-2578932
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

-8- LA LA rühmen wollte/ als wenn er alle 6i z. Ver-und Gebote erfüllet hätte. (Man beliebe sich aus dem ersten Bande zu erinnern, daß der Gebetmankel mit seinen daran hängenden Fäden und Knöpfen ein Bild der 6iz Gebote Vörstetten solle.) Zweitens, um anzuzeigen, daß die Tobten von der Verbindlichkeit, die Gebote Gottes zu halten, befreyet wären. Ein Zippel des Gebetmantels soll zum Sarge heraushängen; und wenn etwas an Silber oder Gold auf demselben befindlich wäre, so muß eöabgenommen werden, weil sie es für unerlaubt halten, einen Tobten Silber oder Gold mitzugeben. Ist aber jemand gestorben, der gar keinen Vetrnantel gehabt hat, und zu dem Ende ein neuer gemacht werden muß, so werden an demselben die Atrove, d. i. Krone oder oberste Decke, «yd ML22 Aanfos, d. i. die daran befindlichen 4 Läppgen, (s. i. Band) weggelassen. Nach allen diesen vorhergegangenen Anstalten wird der Sarg leichte zugedecket. An den Orten aber, wo er erst auf dem Gottesacker zusammengeschlagen wird, geschiehst allesvas, was wir beschrieben haben, in dem Grabe selbst. Denn die Särge der gemeinen Juden bestehen nur aus 4 Brokern, mit darzu gehöriger Decke, ohne Boden, so daß die Leiche mit dem Rücken auf die blos- Erde zu liegen kömmt; die Bohamm und Be- Hopim, oder Erstgebohrne aber, müssen schlechterdings in ganzen Särgen begraben werden, doch so

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.