Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Fünfter Band (1770)
- Issue
- Zwölftes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 183 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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LL »XE irr so, baß in dem Vodenbreke eins Oefnung gelassen wird. Der Verfasser nimmt hier den warnenden Ton an, indem er zeigt wie und warum der Jude das Sterbegeräthe nach den Verordnungen dev Nabbinen machen soll, und wie gefährlich die Verletzung dieser heiligen Pflichten sey. Obgleich ein jedes Land, sagt er, in Ansehung der Sterbegeräthe seine besondere Gewohnheiten hak, so ist doch die allgemeine Regel, die alle beobachten sollen, daß an denselben kein Theil fehle, daß es nicht verkehrt angezogen, und daß cs ordentlich genährt werde; dieweil die Tobten auf dergleichen Dinge sehr Mackpid seyn, d. i. sehr genau drauf Achtung geben, und alles genau nehmen; wenn also der geringste Fehler dabey vorgiengc, so würden sie sich sehr darüber betrüben, und sich Horden andern Tobten schämen. Aus diesem Grunde sinde man in ihren Büchern viele Geschichten, daß Verstorbene wiedergekommen, oder dem Hinterlassenen im Traume erschienen wären, und sich über die schlechte Besorgung ihrer Leichengeräthe beklagt hätten, weswegen man sie wieder aufgegraben und die begangenen Fehler habe andern müssen. Denn die Seele könne nicht eher in den Himmel oder an den Ort ihrer Arche kommen, als bis dem Leibe sein gehöriges Begrabniß wiederfahren sey. Wie der Mensch begraben, eben so stehe er wieder auf. Und wie der Leib seine Sterbekleider bekömmt, so bekleiden auch die Engel die Seele in ihrer Art mit ihren Sterbegewandten, und die M 4 sin-