Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Fünfter Band (1770)
- Issue
- Zwölftes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 178 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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'78 LS «X* de an sich habe, um solches abzunehmen. Indem das Wasser übergegossen wird,hält einer die Hand über dem Tuche auf des Tobten Mund, daß kein Wasser hineindringen möge, welches man für sehr gefährlich halt. Darauf wird der Köper mit dem nassen Tuche abgerieben, wobey sie sich hüten müssen: i) dem Leichname nicht ins Gesicht zu sehen, welches das Gedächtniß schwächen solle; 2) daß der Leichnam bey dem Waschen nicht aufs Gesicht zu liegen komme; 3) daß das Bret nicht gerade, sondern schief liege, damit das Wasser gehörig ablaufen könne, und nicht etwa über das Gesichte fließe. Nach diesem werden die Hände und Füsse soweit entblößet, daß die Nägel beschnitten, und der Unflath zwischen denselben mit einem spitzigen Höltzchen weggeschaft werden kann. Alsdenn wird der Leichnam nochmals mit Wasser begossen, und mit einem andern reinen Tuche, unter welchem man das nasse hervorziehek, wohl abgctrockriet. Doch ist eben nicht nöthig, alle mögliche Unreinigkeit abzuwaschen, sondern was nicht von dem ordentlichen Waschen abgehet, das kann bleiben. Endlich muß das Wasser, welches von dem Tobten abläuft, sorgfältig in ein Gefäß aufgefangen, und an einem abgesonderten Ort geschüttet werden; damit ja nicht irgend jemand darüber weggehe; welches sie für äußerst gefährlich halten. Dieses ist die Geschichte der Reinigung ihrer Tobten, die von ihnen N">Nl2 Thaira genennek wird. Ist der Tobte auf die beschriebene Art gereinigek worden, so haben einige Judengemeinen die Ge-