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Der Jude · 1770-01-01 · Eilftes Stück (1770) · p. Seite 163

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Fünfter Band (1770)
Issue
Eilftes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 163 (sequence 3)
Language
German
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LL »x* Der Tod, der nach einer zweytagigen Krankheit erfolgt, heißt NWS Mises Dechujnh, d. i. eben so viel als das vorige; Nach ei» ner dreytägigen, Lores Dejome, d. i. eine Tageausrottung; wobey zu merken ist, daß das Rnrar, oder die Ausrottung, die bestimmte Strafe auf eine gewisse Sünde sey, von welcher die Rabbinen ftakuircn, daß sie i» einem frühzeitigen Tode, unter z o Jahren bestehe. Wen nun im Alter stirbt, an dem kann diese Ausrottung nickt statt finden, und deswegen wird er, wenn er eine Sünde begangen, die diese Strafe verdienet hat, plötzlich hingeraft, anstatt daß er sonst an einer langwierigen Krankheit gestorben wäre. Einige nennen auch Liesen Tod Mises Geore, d. i. den Tod des Anschreyens oder Sckeltens, welches soviel sagen will: Der Verstorbene habe eine Sünde begangen, welche das Anschreyen oder Schelten verdienet; eine Sache, die wir an einem andern Orte erklären werden. Der Tod, der 'auf eine viertägige Krankheit folgt, heißt 712^2 Mises Nesifa, d. i. ein Tod der Beschämung, da er um einer Sünde willen gestorben ist, die einen beschämenden Verweist verdiente. Auch dieses werden wir bey Gelegenheit erläutern. Der Tod nach einer fünftägigen Krankheit ist der gewöhnliche, welcher von keiner Bedeutung ist. Der nach siebentägiger wird Mistr Schel Chiblm, d. i. ein Tod aus Liebe genennet, durch welchen ihn Gott nicht lange quälen, sondern bald von - L 2 seinen

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