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Der Jude · 1770-01-01 · Achtes Stück (1770) · p. Seite 123

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Fünfter Band (1770)
Issue
Achtes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 123 (sequence 11)
Language
German
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LK E rrz würklich ist, und glauben, daß er mit feinem Gebete nun nichts mehr ausrichten würde. Daher soll er ihn nicht anders ,. als in den Vor - und Rachmittagsstunden, und da desto öfterer besuchen. Denn ein jeder, der einen Kranken besticht, und nicht zü gleich für ihn bey Hott bittet, der hat durch den bloßen Besuch seiner Pflicht «ichr gknung gerhan, In Gegenwart des Kranken kann er in allen Sprachen beten, für sich allein aber ist er an dis Hebräische gebunden, deswegen, weil er im ersten Falle gleichsam in Gegenwart der Schechimrh oder herrlichen Majestät Gottes betet, welcher nach ihren Vergeben bey den Kranken gegenwärtig sey, und ohne Unterscheid das Gebet von allem Fleische und in allen Sprachen höre; im > zweiten Falle aber werde das Gebet durch die Engel vor Gottes Thron gebracht, die sich nur um Hebräische Gebete bekümmerten. Damit nun aber das Gebet desto eher erhöret, und dem Kranken heilsamer seyn möge, so soll er nicht allein für diesen Kranken beten /sondern er soll ihn in das Gebet für alle kranke Israeliten mit einschließen, und sagen: Gott erbarme sich seiner unter allen Kranken in Israel. Besucht er ihn aber am Sabbarhe, a» welchen: die' Techimios, d. i. flehentliche Gebete oder Vorbitten verboten sind, so soll er sprechen , es ist Schabbes, man darf heute nicht klagen oder schreyen , allein die Barmherzigkeit des Heren ist

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