Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Fünfter Band (1770)
- Issue
- Achtes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 122 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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isr GXO tzK gen, sondern wer diese Pflicht recht beobachten will, der muß slvL>2V W222 -P22 Beguf Benefesch Ubemammsn, d. i. den Kranken sowohl mit seiner Person, als mit seiner Seele, und mit seinem Gelde dienen. Dieses geschiehet Persönlich dadurch, daß er öenKranken selbsthülfliche Hand in allen Bedürfnissen leiste, und ihn pflege, mit der Seele, daß er nämlich für ihn bete, und Gott um seine Gesundheit anflehe, mit dem Gelde aber, wenn er weiß oder erfahret, daß es dem Kranken an irgend einer Unterhaltung oder Arzeneymitkel fehlen sollte, er ihm sodann has nöthige entweder vorschieße, oder gar schenke. Wir wollen, unsern Freunden das ganze Verhalten der Jüden, Pep Besuchung ihrer Branken wiederum Auszugsweise aus dem Buche: ^ore Dea mittheilen. — Es heißt nämlich daselbst in zzssten Abschnitte : Niemand soll den Kranken, weder in den ersten deey Früh - noch in den leHtern drey Abendstunden besuchen. Die Ursache hiervon ist, weil sich der Kranke gemeiniglich in den Frühstunden etwas besser und in den Abendstunden übler, als es die bloße Krankheit mit sich bringet, befinden soll. Und da sagen die Rabbinen, daß wenn einer den Kranken in den Frühstunden besuchen wollte, so würde er die Krankheit für leichte halten , und deswegen nicht für ihn beten; und wenn es in den Abendstunden geschähe, so würde er die Krankheit für gefährlicher halten , als sie würk-