Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Fünfter Band (1770)
- Issue
- Achtes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 119 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/2577043-2577050-9903464--1902-2578869- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
LL EXO rry Zu allen diesen Pflichten gegen die Aeltern ist ei» jeder gegen seinen Lehrer doppelt verbunden? Denn es heißt: Wer seinen Lehrer widerspricht, oder sich mit ihm zanket, böses von ihm denkt oder redet, dem wird eS eben für ein so groß Verbrechen, als die Vergreifung an der Schechina, oder herrlichen Majestät Gottes ist, angerechnet. Und, wenn es sich zutrüge, daß dem Sohne der Vater und Lehrer zugleich, beyde mit einer Last beschweret, begegneten, so muß der Sohn dem Lehrer dieselbe zuerst erleichtern, so wie er auch demselben eher als dem Vater zu einem erlittenen Verluste zu verhelfen verbunden ist. Wir könnten noch viele dergleichenAnmerkungen und Regeln aus den Büchern der Jude» mit beybringen, allein um beliebter Kürze willen, wollen wir dieses Capitel beschließen, und uns nunmehro zu ihren Arairkenbeftrcheir wenden. -8st- ' 4- Die Besuchlliig der Lrankeii wird von den Juden für eine ihrer größten Pflichten gehalten, und noch dem Allmosengeben und andern guten Werken weit vorgezogen. Denn dieMabbine» sagen wlON Gemilo?- Chafodim, (Diese Worte könnten eigentlich durch gute Werks übersetzet werden, sie verstehen aber hauptsächlich diejenigen Wohlthaten und Hülfleistungen, die sie Kranken, Sterbenden und Verstorbenen, zu thun schuldig sind , mit einem Worte, Werke H 4 der