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Der Jude · 1770-01-01 · Achtes Stück (1770) · p. Seite 118

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Fünfter Band (1770)
Issue
Achtes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 118 (sequence 6)
Language
German
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ns LS GAE LS allemal mein Herr Vater, oder Frau Mutter nennen soll. llcberßaupt erstreckt sich diese Furcht soweit, dasi im Falle, wenn auch ein schon erwachsener Sohn, welcher von der Erhaltung sesner Aeltern nicht mehr abhänget, in seinen feyerlichstett Anzuge, . in öffentlicher Gesellschaft unschuldiger Weise von Vater öder Mutter-, der schimpft, geschlagen, bespien, der Kleider entblößt, und auf das übelste behandelt würde, er solches doch mit aller Geduld zu ertragen Verbunds, und des Gehorsams gegen den höchsten König eingedenk seyn solle-, der, ihm diese Pflicht auferlegk habe. Die Ehre aber soll darinnen bestehen, daß der Sohn verbunden ist, seine Aeltern, die es bedürfen, mit Speise, Trank, Betten, Wohnung und allem nörhigen Unterhalte, zu versorgen, und jalles, was er ihnen giebet, Befewex pomm Jovvs, d. i. mit freundliche» und liebreichen Geberden zu geben. Denn wenn er seine Aeltern täglich mit de» köstlichsten Gerichten speisete, und sich doch gegen sie verdrießlich erzeigte, so würde er deswegen seine Strafe zu erwarten haben. So soll auch das Kind allemal für -seinen Aeltern, wenn sie vor ihm vorüberge-' tzen, aufstehen, so lange bis sie wieder weg sind. Kurz, kein Kind soll sich unterstehen, seinen Aeltern etwas einzureden, oder sich verdrüßlich gegen sie zu stellen ', und wenn auch eins von denselben ihnen einett Beutel voll Geld Wegnahme, und ins Wasser würfe,

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