Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Fünfter Band (1770)
- Issue
- Achtes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 115 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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LU OXO LK nz folgende Eintheilung gemacht worden: Ei» Sohn von; Jahren soll die Bibel studiren, vorno Jahren die MisiHiur, von iz. die Gebote Gottes, (weil er alsdenn, wie wir schon an einem andern Orte gehöret haben, selbst für fähig erklärt wird, Pie Gebote Gottes zu beobachten, und im Gegentheil auch dafür gestraft zu werden,) von i; Jahren die Gemnrn, und von 18 Jahren soll er zum Heyrathen angehalten werden. Ob nun gleich, wie wir aus dem vorhergehenden gehöret haben, die Erziehung derKinderdem Vater ganz alleine oblieget, so ist doch auch nach den neuern Verordnungen der Rabbinen, die Mutter verpflichtet, das Ihrige dazu mit beyzutragen, und _wir können unfern Freunden versichern, daß die Juden, in dein Buche RefchithLhochma, und noch ändern mehrern Büchern die vortreflichsten , und, einige abergläubische Dinge ausgenommen , fast unverbesserliche Erziehungsregeln vor sich haben. Da aber dieselben von denen Juden fast insgemein sehr schlecht beobachtet werden, überdiescs auch die Regeln sehr weitläuftist und trocken sind, so glauben wir , daß wir deren Uebersetzung füglich ersparen können, und wollen nur überhaupt noch mit anführen, daß man unter der Jüdischen Nation überhaupt eine allgemeinere und zärtlichere Liebe der Aeltern gegen ihre Kinder, und hinwiederum dieser gegen die Aeltertt antrist, als fast unter allen andern Völkern. Daher wird man gemeiniglich finden, daß auch die allerärmsten und elendesten unter ihnim ihre meiste Sorgfalt auf. H 2 ihre