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Der Jude · 1770-01-01 · Siebendes Stück (1770) · p. Seite 109

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Fünfter Band (1770)
Issue
Siebendes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 109 (sequence 13)
Language
German
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LS OXO LS rssitzet, kann die Lösung durch Geld oder Gelbes werch verrichten. ' Von der Summe des Geldes, welches dafür muß erleget werden, wird in diesem Tractat ge^ handelt, und folgende Eincheilnng gemacht: Ein ins' Eyjin Jove, d. i. ein gutes Auge (wodurch sie einen freigebigen Mann verstehen) giebt einen ganzen Seckel. Ein f'v E)>jin Ron, d. i. ein böses Auge, (oder ein karger Filz) kann mit einem halben Seckel loskommen. Und ein *21^2 Benoni, d. i. ein mittelmäßiger, (der weder zu karg noch zu freygebig ist) soll drey Viertel eines Seckels, welches nach unseren Gelbe ohngefähr y Gr beträgt, geben. Jedoch soll er diese Aus-! lösung nicht verzögern, um erst abzuwarten, ob der Esel auch leben bleiben werde; sondern er soll entweder das Lamm, oder das Geld, gleich nach dev Geburt, oder doch wenigstens ehe noch ein völliger Monat verstrichen ist, dem Priester geben, untz folgendes Gebet dazu beten: „Gelobet seyst du — der du uns befohlen hast bie Erstgeburt des Esels zu lösen." — Alsdenn ist der Esel ganz profan oder gemein, und kann von seinem Herrn zu allen Dingen gebraucht werden. Will ihn aber der Herr nicht lösen, so soll er ihn tobten; jedoch darf er ihn weder mit einem Stocke, noch einer Sichel, Sense, Säge, oder Axt, und dergleichen tödten. Eben so wenig soll er ihn eingesperrt verhungern lassen, sondern er soll ihn Mit einem Ausstz, oder scharfen Veile oder Schlachtemeffer, ins Genicke schlagen, / bis

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