Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Fünfter Band (1770)
- Issue
- Siebendes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 108 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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rvr LL «XO LL! -Erstgeburt des Esels hätte sollen gelöset oder getödtet werden, wie solches indem Talm. Traetat Bechorot S. z. Col. 2. weitläuftig erkläret wird, allwo es heißt: Jose aus Galiläa spricht: Warum stehet in der heil. Schrift zwey mal, nämlich am i z. und Z4« Cap. des 2. B. Mosis iwn 1132 petev Chnmor, d. i. der Esel, der zuerst die Mutter gebrochen hat? Ankw. Weil es im 4. B. Mos. am i8, V. i;. heißet: «Doch daß du die _ erste Menschenfruchr lösen lassest, und die erste Frucht deines unreinen Viehes auch lösen lassest, " ,fc ließe sich daraus murhmaßen, daß auch erstge- Lohrne Pferde, oder Cameele sollten gelöset oder getödtet werden; daher es nöthig ist, daß die Schrift ausdrücklich zwey mal die Erstgeburt des Esels nennet, um daraus den Schluß machen zu können: - Ü33D'>O ^1133 t^l 11VN 1132 d. k. die Erstgeburt des Esels die sollst du lösen, nichtaber , ^« Erstgeburt der Pferde oder Cameele. In dem Tractat Jore Den, und zwar im 321. Abschnitte, heißt es: Das Recht der Erstgeburt der unreinen Thiere ist zu allen Zeiten und an allen Orken gebräuchlich, doch aber blss und allein bey dem Esel. Also muß ein jeder Jude, Lessen Eselin zuerst einen Esel wirft, denselben mit einem Lamme oder einer jungen Ziege auslösen, das Lamm oder die Ziege mag übrigens männlich oder weiblichen Geschlechts, mit oder ohne Fehler, klein oder groß seyn. Nur mit keinem Kalbe oder andern Thiere ist es erlaubt, den Esel zu lösen. Wer aber weder Lamm noch Ziege besitzet,