Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Fünfter Band (1770)
- Issue
- Siebendes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 104 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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»«4 LS «XO LS auch von denen Armen gegessen wird, ober stirbt. Ihm aber selbst einen Fehler zuzufügen, oder es verhungern zu lassen, ist gänzlich verboten. Um sich Nun von diesen Beschwerlichkeiten zu Lefreyen, find einige Juden darauf bedacht, wenn ein Vieh zum erstenmal« wirft, das Junge, sobald es mit dem Kopfe oder einem andern Theile hervorkömmt, vorsetzlicher Weise zu verwunden. Andere hingegen verkaufen zum Scheine solch trächtiges Vieh einem Gor, oder Christen, nehmen eS «ach der Geburt sammt dem Jungen wieder zu sich, und sprechen ihm auf diese Art, da es nur bey keinem Juden gebohren, das Recht der Erstgeburt ab; indem es 2. B. Mos. r3. V. 2. ausdrücklich heiße: Heilige mir alle Erstgeburt bey den Kindern Israel. Allein frömmere Juden wollen dieses nicht gelten lassen , sondern erklären alle diejenigen, welche sich auf dergleichen unerlaubte Art von diesem göttlichen Gebote loszumgchen suchen, für Resthotm, oder gottlose Leute. Allhisr zu Frankfurt, fährt der Verfasser fort, werden solche erstgebohrne Thiere auf der Juden Kirchhofe ernähret, wo sie den Sommer hindurch das daselbst wachsende Gras abweiden, im Winter aber in einem Stalle, auf Kosten derer - welche Priester und Leviten seyn wollen, nothdürftig erhalten werden, bis sie endlich von selbst «inen Fehler bekommen, und sodann geschickt sind, geschlachtet und den Priestern und Leviten überlassen zu werden, welche sie entweder selbst verzehren,oder unter die ArMen vertheilen lassen. Stirbt ein