Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Fünfter Band (1770)
- Issue
- Siebendes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 103 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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HS OM M rstz ernähren, bis es einen Fehl bekommt, oder gar stirbt, Doch, haken sie auch die Erlaubnis, dasselbe, wenn es gleich noch keinen Fehl bekommen hat, sm einen Inden zu verkaufen; befindet sich aber ein Fehl daran,.so können sie es. auch an andere Nationen verkaufen. : Der Rechte, welche die Rabbinen von derglej« chen Viehe verordnet und aufgezeichnek haben, sind so viel, und ihre Beschwerlichkeit so groß, daß sogar, um solcher entgehen zu können,denen Auhen selbst in dem Z2o. AbWikte des Tract. Jone Den angerathen wird, Paß sie, wenn ein/ der Erstgeburt fähiges Bieh züm erstenmgle trächtig würde, lieber mit Leuten von ändrru Nationen in Compagnie treten, und dadurch dasselbe von dem Erstgebürtsrechte frey machen sollersi? Daher wollen wir uns auch mit den Subtilis täten dieser Aufsätze nicht beschäftigen, sondern blos dasjenige hiermit deybringen, chas SHudt in seinen jüdischen Merkwürdigkeiten im Lten Theile/ im zy. Cap? S. Z74. davon anführet: Heut zu Tage, heißt es daselbst, da die Juden nicht mehr opfern können, und doch die Erstgeburt weder verkaufen, npch zu irgend einem gn« Hern Dienste oder Nutzen bestimmen dürfen, fällt xs ihnen beschwerlich, ein solches Thier, das bis rro und mehrere Jahre leben kann, ohne es auf eine Art nützen zu können, zu. ernähren. Denn dieses letztere sind, sie so länge verbunden, bis das Thier einen merklichen Fehler bekömmt, da es aledenn von denen aus dem Stamme Levi, oder G 4 such