Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Fünfter Band (1770)
- Issue
- Sechstes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 95 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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HK O-E LM' S5> Diß soll dem Acrrn heilig ftytt. Er brachte sie aber'nicht sogleich zur'Stiftshütten, oder in dem,Tempel hinauf, sondern das Erstgebohrne mußte wenigstens 7 Tage bey der Mutter seyn, und saugen, wie solches auch im 2 B. Mos. 22, v/29. heisset: „Sieben Tage soll es bey seiner Mutter seyn, und am achten Tage sollst du mir es, geben;" welches jedoch nicht die Meynung in sich hat, als müßte es nothwendig am 8ten Tagegeo-' pfert werden, sondern es will hier nur so viel an-, zeigen, daß es vor dem 8ten Tage zum Opfer nicht nichtig gewesen, wie solches -Rabbi Salomo» sArrchibey der angezogemn .Stelle erkläret HE. ' - s ' /- Wie lange aber ein Haußvalee eigentlich ein solches Thier habe müssen ernähren lassen, ehe eres' dem Priester bringen mögen, darüber sind die Rabbinen selbst-nicht einig. Maittionides schreibt: Es wäre der Hoheit des Priesters unanständig gewesen, das Vieh sogleich nach der Geburt zu nehmen, und daher hätte der Hausvater die Erstgebulch von den, Rindviehs; o Tage, und von den Schaaf und Ziegen zo Tage zu Hause behalten, ehe er es dem Priester gegeben, Rabbi Levi von Barcelou schreibt: Ein klein uüd zart Vieh haben sie 30 Tage, und ein großes und starkes nur i o Tage bey sich behalten. Und Rabbi Salomo» Jarchi setzet bey der obig angeführten Stelle die Zeit von allem Vieh überhaupt nur auf 30 Tage.