Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Fünfter Band (1770)
- Issue
- Sechstes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 94 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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94 HSsen erlaubt. Hatte sie aber einen Fehl, wenn sie z. E. hinkend, oder blind war, so wurde sie nicht geopfert, sondert» den Prii-stern gegeben, und diese konnten sie als eins gemeine reine Speise in W ren Wohnungen verzehren. Dahero schreibt Marmonides über; B. Mos. i;, V. 21. 22. Ein reines Erstgeburtsvieh, wenn es einen Fehl hatte, es sey nun, daß es denselben schon von der Geburt an gehabt, oder auch nachhero bekommen, gehörte dem Priester also zu, daß er selbiges att allen Orten lebendig oder geschlachtet verkaufen^ essen, und wem er nur wolle, auch sogar einem Heiden davon geben konnte, wie dieses die Schrift ausdrücklich saget: „Wenn es eine» Fehl hat,das - es hinkend oder blind ist, oder sonst irgend einen bösewFehl hat, so sollst du es nicht opfern dem Herrn deinem Gott, sondern in deinem Thore sollst " du es essen, du seyst unrein oder rein, wie ein Reh oder Hirsch." Es gehörete demnach ein solches Vieh mit allem dem Priester zu. Aben Efrct scheinet aber dieser Meynung nicht beyzupflichten, denn er schreibt über die Worte: -,,In deinen Tho» ren sollst du es essen/- also: Einige sagen , dev Priester habe Erlaubnis;, es außer dem Tempel zu essen, andere aber wollen, daß es, weil es einen Fehl habe, auch ein Israelit essen dürfte, nt .->2^2 PINN d i. dieses ist aber fremde oder weit entfernt in meinen Augen. Wenn nun einem Hanßvater eine solche zuM Opfer tüchtige Erstgeburt gebohren ward, so heiligte er dieselbe sogleich dem Herrn und sprach; Diß