Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Fünfter Band (1770)
- Issue
- Sechstes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 90 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Hb LZ. GAS LA . 'Bekömmt eine Fxau ein Söhnlein undTöch-! terlein zugleich, man weiß aber nicht gewiß, welches Kind eigontlich das Erstgebohrne ist, so braucht das Söhnlein cbenfalls. nicht gelöset zu werden. .Bekäme aber eine Frau zwey Söhne zugleich, und matt wüßte nicht eigentlich, welcher von beyden zuerst gebohren worden wäre, so legt der Vater beyde Kinder nebst > Seckeln dem Priester in einer Schüssel vor, gleich als wenn er nur einen Sohn zu lösen hätte, und zwar deswegen, west doch nur einer von ihnen der Erstgebohrne seyn kann. " . . Kommt eine Frau zum erstenmale ß mit einer umzeitigen Geburt 40 Tage nach der Empfängnnß nieder; so heiße, das Söhnlein, welches diese Frau nach der unzeitigen Geburt zur Welt bringet, ein Erstgebohrner, und muß gelöset werden, ist aber die unzeitige Geburth älter als 40 Tage, so braucht der Sohn, welcher nachher auf die unzei- '.tige Geburt gebohren wird, nicht gelöset zu werden , denn sio sagen die unzeitige Geburt, hätte schon zuerst die Mutter gebrochen. Bodenschatz in seinen gken Theist feiner kirchlichen Verfassung der heutigen Juden W. 82. irret dahero nach unserm Erachten , wenn er .schreibt: Es möchte eine Frau mit der unzeitigen Geburt gleich in den ersten oder nach etlichen Momaten nach der Empfängniß niederkommen, so würde der Sohn, welcher nachher zur Welt käme, : doch der Erstgebohrne genennet. Eben so verstößt er sich, auch., wenn er weiter daselbst