Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Fünfter Band (1770)
- Issue
- Fünftes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 75 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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HS OSO LS -5 Mea aus, welche ohngefähr zo DrachnjaS geläus tertes Silber betragen," Einige aber sagen, daß es ohngefähr zusamnwn 2 Reinische Gülden guSmache. Andere hingegen setzen den Wexch der-» sesben sogar bis auf 4 pohlnische Gulden herunter. Noch andere aber wollen, daß sie 4 Mark Libsch, betragen hätten. Vas Buch bim Hat: HannefeH, S. 81. Col. z, schreibt hiervon also : „Weil jn diesen Zeiten die Gulden schlechter pnd geringer geworden sind, so ist der rechte Werth, den der Johen haben muß, 4 Loth i Otl. fein Silber. — Dieses Geld nun mußte der Armssowohl als der Reiche geben, und es durfte niemand deswegen etwa mit dem Priester aecordiren, weil dadurch die Lösung ganz null und nichtig geworden Ware, und das Kind in solchem Falle nochmals von neuen hätte gelöset werden müsten. Jndeß stand es dem Priester frey, einem armen Vater nach geschehener Auslosung dieses Geld wieder zu schenken. Diese Lösung nun sollte eigentlich sogleich den z r. Tag nach der Geburt des Erstgebohrnen geschehen. Jedoch konnte der Vater solche sowohl vor als auch noch nach dieser Zeit vornehmen. Wenn aber auf den z r sten Tag der Sabbath einfiel, als an welchem etwas zu kaufen verboten war, sp mußte die Auslösung nothwendig bis auf den Z2. Tag verschohen werden. War nun die Lösung geschehen, so mußteauch die Mutter diesen ihren erstgebohrnen Sohn bey ihrem Kirchgänge mit zum Tempel bringen, und ihn