Mannheim
Compact Memory

Der Jude · 1770-01-01 · Fünftes Stück (1770) · p. Seite 73

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Fünfter Band (1770)
Issue
Fünftes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 73 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2577043-2577050-9903467--1853-2578823
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

LS *A« AS ' - Ob nun gleich, heißt es daselbst weiter, ein solcher Knecht, nach dem eigentlichen Rechte, gar wohl hart und scharf gehalten werden kamt; so solldoch ein jeder nach Maßgebüng der Menschenliebe und wahren Frömmigkeit, allezeit barmherzig und gütig, mit seinen Knechten verfahren, und ihnen kein allzu strenges Joch und gar zu schwere Arbeit ausiegen, sie auch nicht so gleich bey einem 'jeden Versehen schelten, oder gar schlagen, . sondern allemal vorhero ohne Zorn, ihre Einwendungen und Entschuldigungen anhören, und solche chey sich wohl überlegen; übrigens aber in Essen und Trinken ordentlich halten, und keine Noch leiden lassen. . Dieses alles nun, was wir bisher gesaget hq- - ben, ist das Vorzüglichste, welches wst von der Beschneidung der'Juden, und denen dahin gehörigen Fällen , zu beschreiben vor nöthig erachtet ' haben. / ' 4b * * S* 4b ' 4b Nunmehrowenden wir uns zu denjenigen Gebräuchen, welche bey Auslösung der Erstge« burth Vorkommen, und wollen anitzt auch davon ebenfalls nur das nothwendigste unfern Freunden vor Augen legen. . Wenn wir aber die Ceremonie der Attslch» strng der Erstgeburth ordentlich und gründlich durchgehen sollen, so werden wir dabey folgende Stücke zu betrachten haben: r) Womit und E; wenn

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.