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Der Jude · 1770-01-01 · Fünftes Stück (1770) · p. Seite 71

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Journal
Der Jude
Volume
Fünfter Band (1770)
Issue
Fünftes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 71 (sequence 7)
Language
German
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7l Lenen andern jüdischen Bedienten gleich gemacht werden. Sobald nun ein solcher Knecht sich hierzu ent« schließet, so wird alsdenu das Bekehrungswerk nicht lange aufgeschoben, sondern alsbald vorgenommen, und dabey alles, auf eben die Art, als wie mit denen von selbst gekommenen Proseliten gehalten; jedoch mit dem einzigen Unterschiede, Laß der Segensspruch bey der Beschneidung in etwas verändert ist, und also lautet: „Gelobet seyst du rc. der du uns befohlen hast, die Knechte zu beschneiden^ Wenn ein solcher Knecht in das Wasserbad gebracht wird, so ist zugleich dabey nörhig, daß man ihn auch bekannt mache, daß dieses Baden nicht etwa Loschen, Chorus, d. i. um gänzlich frey zu seyn, sondern Vw'? Leschein Afdus, d. i. um noch ferner dienstbar zu bleiben, geschehe; wobey ihm denn auch der Herr sogleich eine gewisse Arbeit anweisen soll, um ihm dadurch seinen Vedientenstand zu erkennen zu geben, und damit der Knecht dem Herrn nicht etwa zuvorkommen, und sagen mochte: Er sey getauft VV7 Lo-'chem Ben Chorim, d. i. um frey zu seyn. Denn wofern dieses geschehen seyn sollte, so wäre freylich der Knecht sogleich von Stund an frey. In dem erster,, Falle aber stehet es blos bey dem Herrn, ob und wenn er den Knecht frey sprechen will. Wenn aber der Herr solches thun will, so muß der Knecht nochmals ins Wasserbad gehen, , - E 4 und

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