Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Fünfter Band (1770)
- Issue
- Viertes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 58 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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§8 LL »x* LK würklich ein rechter Jude, und wird von da an zu allen Verrichtungen mit binzugelassen, und wenn er bey dieser seiner einmahl angenommenen neuen Religion beständig bleibet, so nennen sie ihn einen -12 Ger sedeck, d. i. proseliten der Gerecchtrctkeir, und hät sich aller nur ersinnlichen Hochachtung und öiebe bey ihnen zu getrosten. Kömmt eine Gore, d. i. eine Weibsperson von einer fremden Religion, und verlangt eine Jüdin zu werden, so wird sie gleichfalls anfänglich von -rey Gelehrten jn dem Judenthume unterrichtet, und wenn sie den Unterricht gefastet hat, von ei-, nigen Weibern zu den Wasserbade hrnbeglcitet, welche sie denn daselbst waschen, reinigen, und bis über die Arme in das Wasser treten lassen. Während der Zeit aber stehen die ihr zugegebencn z Gelehrte an der Thüre des Wasserbades, ' lesen ihr die jüdischen Gebote laut vor, und sobald sie aus dem Wasser gestiegen ist, legen sie ihr gleichfalls einen aus der heiligen Schrift genommenen Namen bey. Tritt eine schwangere Goie zur jüdischen Religion über, so wird das Kind, welches sie als Jüdin zur Welt bringet, von der Taufe befreyet, weil die Mutter das Wasserbad in der Schwangerschaft verrichtet, und schon dadurch in das Judenthum eingegaiigen ist. ' Wenn ein Gor, der ein Jude werden will, einen kleinen Sohn, der .noch nicht den gehörigen Verstand zu urtheilen besitzet, .mitbringer, so muß dieses Kind dem ohngeachtet, sogleich durch di« schon