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Der Jude · 1770-01-01 · Viertes Stück (1770) · p. Seite 52

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Fünfter Band (1770)
Issue
Viertes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 52 (sequence 4)
Language
German
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5-r *XG selit, als wenn er beschnitten und gekauft worden ist. Denn die Juden haben einen bekannten und allgemeinen Lehrsatz: ^722 r--i^1 7Z 8*7 d.i. Ein Fremder, der zwar beschnitten, aber noch nicht getauft, oder in Wasser gebadet worden ist, wird eben so angesehen als wenn er noch gar nicht beschnitten worden wäre. Die Nothwendigkeit dieser beyden gedachten Stücke beweisen die Rabbinen auf diese Art: Nämlich was die Beschneidung anbeträfe, sagen, sie, diese wäre von Gott Ausdrücklich befohlen worden,'als im r V. Mos. 17, D. ,i z. und 2B. Mos. i2, V. 48. Die Taufe hingegen scy deswegen nörhig, weil sich die Kinder Israel aufausdrücklichen Befehl Gottes , noch ehe sic das Gesetze empfangen gehabt, auch hatten baden müssen, ob sie gleich schon vorhero waren beschnitten gewe en, s. 2 Bi Mos. 19, V. 10. Es geschehe aber die Twiln, d. i. Taufe , hauptsächlich, um damit anzuzeigen, daß man sich nunmehro aus der Gemeinschaft der Söhne Noe (hierdurch verstehen sie alle andere Völker) gänzlich wegbegeben habe, und um dadurch gleichsam würdig gemacht zu werden , das Gesetz anzunehmen, und das Gesicht der Schecbina zu sehen. Ferner sagen sie, weil es i B. Mos. 17, V-. I Z, heisse: Hlmol Ginro!, d. i. durch beschneiden soll beschnitten werden; so müßte man daraus schließen, daß, wenn auch ein Proselik schon vorhero wäre beschnitten gewesen, als

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