Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Fünfter Band (1770)
- Issue
- Drittes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 39 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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3» LL E LL Veschneidung verrichten will, qm Sabbathe nicht darzu gelassen werden kann. In Ansehung des Beschneiders unh Pathens haben wir gleichfalls noch zu erinnern, daß,-obgleich, wie wir vorher gehöret haben,M Nothfalle auch die schlechtesten Leute darzu genommen werden können, die Pater, dennoch verbunden sind, sich in dergleichen Fällen nach frommen, gotkesfärchtigen und gelehrten Leuten umzusehen, und zwar soll solches vorisämlich deswegen geschehen, weil, sie dafür halten, daß das Kind allezeit gerne nach den Pathen gerathe und einschlage. Wenn es sich endlich begäbe, daß der Vater selbst das Beschneidungsamt über sich nehmen wollte, ein anderer Beschneider aber ihm hierinnen zuvor gekommen wäre, so wird dieser fremde Beschneidet von den Gerichten angehalten, den Vater des Kindes io Gulden als eine Strafe zu erlegen, und wenndieser fremde Beschneider auch schon frömmer und gelehrter, als der Vater ftlbst wäre. Wofern aber ein Beschneider denjenigen, welchen die Beschneidung schon von dem Vatey war aufgekragen worden, hierinnen zuvor gekommen wäre, so kann ihm dieserwegen keine Strafe auferleget werden. Hätte der Vater die Beschneidlmg schon jemanden versprochen , nachhero aber fände sich noch ein frömmerer uNd gekehrterer Beschneider, als jener ist, so darf der Vater sein einmahl gegebenes Wort alsdann doch nicht wichen zurückziehen, E 4 Nach