Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Fünfter Band (1770)
- Issue
- Drittes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 38 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2577043-2577050-9903470--1816-2578788- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
S« ' OXV LK hören auch alle diejenigen Kinder, die in der Abenddämmerung gebohren worden sind, und wo man nicht gewiß wissen kann, welches eigentlich her 8ke Tag nach ihrer Geburt ist; denn bey solchen Kindern kann sich leicht der Fall eraugnen, daß sie zuweilen den roten, ja wohl gar erst den rrten Tag nach ihrer Gebürt beschnitten werden können. Z. E. ein Kind wäre am Freytage in der Dämmerung gebohren worden, so sollte es der Regel nach billig den folgenden Sabbath über 8 Tage daraufbeschnitken werden; weil man aber nicht gewiß bestimmen kann, ob auch der Sabbath würklich dev 8te Tag ist, so wird düs Kind erst den Sonntag, als am roten Tage nach der Geburt beschnitten. Würde ein Kind Donnerstags in der Abenddämmerung gebohren, so sollte es den Freytag über 8 Tage beschnitten werden; wenn es sich aber hier- Ley zutrüge, daß eben aufdiesen Freytag ein Feyrrtag einfielö, so müßte alsdenn die Beschneidung bis auf den kommenden Sonntag, und folglich bis zum 11 ten Tage verschoben werden. Gesetzt aber, ein Kind würde Mittwochs in der Abenddämmerung gebohren, und den 8 ten Tag darauf träte das Neujahrsfest ein, in diesem Falle nun müßte die Beschneidung gar bis auf den raten Tag nach der Geburt aufgeschoben werden, weil das Kind weder, an den beyden Feyertagen, noch an den nächstfolgenden Sabbakhe beschnitten werden darf. Hierbey ist auch noch zu gedenken, daß ein Beschneider, der in seiner Kunst nicht genug erfahren ist, «der etwa gar zum erstenmahle di«