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Der Jude · 1770-01-01 · Drittes Stück (1770) · p. Seite 37

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Fünfter Band (1770)
Issue
Drittes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 37 (sequence 5)
Language
German
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LS SXff LS 87 Mit was für Instrumenten nun, und auf was Weise die Beschneidung geschehen müsse, davon haben wir schon vorher bey Beschreibung der Ceremonien mit geredet, und übergehen dieses daher» billig. . Der 266ste Abschnitt zeiget, wie sich die Juden bey einer Beschneidung, welche am Sabbathe oder Feyertage vorfällt, verhakten sollen, und 'da heisset es : Weil die Schrift ausdrücklich sage, daß das Kind am 8ten Tage beschnitten werden solle, so müsse auch die Befchneidung am Sabbathe und Feyertage selbst geschehen, jedoch aufdiefe Weise , daß man alle darzu gehörige Sachen noch den Tag vorher zuhereite und in die Synagoge bringe. Wenn aber die Beschnei-ung am Sabbathe geschehen soll, so muß das-Kind nicht allein vollkommen gesund, sondern auch von achter jüdischer Geburt seyn, und überdieses ist auch hauptsächlich nöthig, daß man gewiß wisse, daß der Sabbakh würklich der achte Tag sey. Daher» heißt .es bey unserm Verfasser ferner : Ein Andvoginis, d. i. der zu Zeiten ein Manns-und zu Zeiten ein Frauensbild ist, oder ein mi2v1!2Thir»nth!UM,d, i. einsolcherMensch, von dem man nicht gewiß bestimmen kann, ob er eine Manns-oder Frauensperson ist, desgleichen -ein Kind, welches mit einer doppelten Vorhaut auf die Welk gekommen ist, und endlich das Kinh eines Israeliten, welches'er mit einer (Koie, d. i. andern Religionsverwandtin gezeuget hat, dürfen am Gabbathe nicht beschnitten werden. Dazu ge- C z hören

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