Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Fünfter Band (1770)
- Issue
- Drittes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 36 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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z6 LL. »XO der Beschneidec aber verrichtet alsbald ohne weitere Umstande zu machen sein Amt. So bald nun die Beschneidung geschehen ist, so muß der Rabbi, oder auch der Vorsänger, svgleich, da der Beschneider Noch das Messer in seinen Händen hält, ein darzu verordnetes Gebet sprechen, und dem Kinde'dem Namen geben. Der 264ste Abschnitt lehret, wer eigentlich tüchtig sey, die Beschneidung zu verrichten, auch mit was für Instrumenten, und auf was für Art und Weise man eigentlich beschneiden solle.. Da* selbst nun heißt es, daß im Nothfaüe sogar ein Kind, ein Sclave, eine Frauensperson, und auch wohl ein unbeschnikkener Jude (dergleichen derjenige ist, welcher aus Beysorge, weil seine Brüder vorhero durch die Beschneidüng gestorben waren, noch nicht beschnitten worden ist, wovon wir Nur kurz vorhepo geredet haben,) die Beschneidung unternehmen könne, Dahingegen wird ein Gor, . Md tNeschummed, d. i. ein anderer Religionsverwandter, und getaufter Jude) von dieser Verrichtung gänzlich ausgeschlossen. Gesetzt aber, ein Kind müßte im Rothfalle noch vor dem 8 ten Tage beschnitten werden, so kann alsdenn die Beschneidung auch durch einen Gor geschehen, west ste in diesem Falle doch nicht vor eine würkliche Beschneidung gehalten wird, sondern sobald nur das Kind wieder gesund worden ist, so pstegt auch die Zerreißung der Vorhaut nochmals bey demselben borgenommen zu werden. - Mit