Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Fünfter Band (1770)
- Issue
- Drittes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 35 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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4L »X» 4L Z5 beschnitten zu werden;> damit es aber doch in den Bund Abrahams treten möge, so haben die.Rabbinen verordnet, daß dessen Glied wenigstens in etwas verwundet , und ein weniges Blut heraus gebracht werden soll; jedoch, sagen sie, müsse dieses nicht eben am 8ken Tage geschehen, sondern man k.önne damit füglich so lange Anstand nehmen, bis man versichert wäre, daß das Kind nunmehro ausser aller Gefahr sey. Sollte es geschehen, daß ein neugebohrneS Kind wieder Bermuthen noch vor der Beschneidung stürbe, so wird dasselbe auch noch nach seinem Tode, auf dem Grabe, mit einem Schiefersteine, oder Rohre, nur einzig und allein darum beschnitten, damit es nicht Mit der Borhaut möge begraben werden, weil ste gewiß glauben, daß die Vorhaut dem Kinde allezeit zur Schande gereichen würde; jedoch wird bey einer solchen Beschneidung der Segensspruch wegaekaMn, Damit aber Gott dem Kinde gnädig ftyn möge, und es dermahleinst auch von den Todten könne auferwecket werden, so wird ihm bey der Beschneidüng zugleich auch ein Name gegeben. , Die Beschneidung eines, solchen tvdten Kindes nun, pstegen die Juden auf folgende Art vvrzunehmen: Alle diejenige^ Personen, welche sonst bey einer ordentlichen Beschneidung zugegen seyn müssen, kommen bey dem Grabe des Kindes zusammen, Und stellen sich um dasselbe herum. Derjenige nun, welcher die Pathenstelle vertretet! soll, setzet sich daselbstaüföie Erde, und hält das Kind; C a der