Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Vierter Band (1769)
- Issue
- Zwey und zwanzigtes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 341 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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, LK GX» LA 4,r kW Befehl nach-er Zeit in Ausübung gebracht worden, dieses lehret uns der talmud. Dacrat Got<r sehr weitläustig und umständlich. Da nun aber von dieser sehr wichtigen Sache schon viele christliche Lehrer gründlich und ausführlichgehandelt haben, so wollen wir von solcher nur das.! nöthigste sagen. Man verhielt sich ehemals in den ältern Zeiten bey dieser Sache also: Wenn jemand einen Verdacht auf sein Weih hatten als Hielte sie es mit einem andern Manne, so war seine Schuldigkeit, daß er sie zuerst in Gegenwark ,Meyer Zeugen müßte Mekünne seyn, d. i. warnen, damit sie sich ins künftige vor dergleichen Verdächtigen Umgang in Acht nehmen, und besonders mit dem ihm verdächtigen Menschen, und wenn es auch gleich ihr eigener Vater oder Bruder, oder auch ein Kuchäer, ingleichen ein r>iiim Schachuf, d. i. ein durch Krankheit gänzlich geschwächter und unvermögender Mensch wäre, nicht mehr allein und an verborgenen Oerketn reden möchte. Hierbey mußte er nun unumgänglich die Worte r A! tesittdi, d. i. „Du sollst dich nicht verbergen," zu ihr sprechen, denn wenn er nur '-«Ny Al t«rdabri, d i. „Du sollst nicht reden," zu.ihr gesaget hätte, so war dieses keine '12p RimilE d. i. NOnrNUng. (s hiervon den 178. Abfchn. des?r. Eben Haeser,) That sie nun solches Nicht, sondern redete dennoch wider WMn ihres Mannes mit denjenigen, mit welchem es ihr doch verbothen worden war, so kam es nun darauf an, ob die D 3 Unter-