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Der Jude · 1769-01-01 · Zwey und zwanzigtes Stück (1769) · p. Seite 339

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Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Zwey und zwanzigtes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 339 (sequence 3)
Language
German
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LS LS ZZ9 selbst den Speichel aus ihrem Munde auf die Erde haben fallen gesehen. Hierauf nun haben wir der Wittwe wiederum anbefohlen, laut auszuruffen: „Also soll man dem Manne thun, welcher seines Bruders Hauß nicht bauet, und man wird sein Hauß nennen in Israel, des Barfüßers Hauß." Endlich haben wir Richter mit allen denjenigen, die da gegenwärtig waren, dieses dreymahl mit den Worten: CHaioz Hanaal, d. i. der Schuh ist ausgezsgen; gleichsam bekräftiget. Nachdem nun dieses alles in unserer Gegenwart geschehen ist, so . haben wir demnach dieser Frau erlaubet, sich an einem jeden Mann, an welchen sie nur will, zu verheyrachen, und soll ihr dahero von diesem Tage an, niemand daran hinderlich seyn können. Da nun zu dessen Beweiß die Frau - - einen Lhaliznget von uns verlanget, so Haben wir diesen Brief geschrieben, besiegelt, und ihr zu ihrer Rechtfertigung übergehen. Nach dem Rechte Mosis und Israels. - - ein Sohn - - Zeuge. - - ein Sohn - - Zeuge. Dieses mag nun von der Beschreibung der Lhaliza genug seyn, nur wollen wir noch erinnern, daß es sich bey den Juden zuweilen zugetragen hat, daß eine Wittwe wenn sie sich hat wieder verheyrachen wollen, erstlich die„<th<rljza von ihres verstorbenen Mannes Bruder durch vieles Geld hat erkaufen müssen, dahero haben sich die Väter genöthiget gesehen, in den Heyrathsbriefen V 2 ih-

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