Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Vierter Band (1769)
- Issue
- Zwey und zwanzigtes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 338 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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ssS LS OX* LS lassen hat. Da er nun aber weder einen leiblichen Sohn, noch einen Tochter Sohn, oder sonst einen Erben, welcher seinen Namen in Israel aufrecht erhalten könnte, hinterlassen hat, und es Lahero diesen - - als meines verstorbenen Mannes Brüder von Rechtswegen gebühret mich zu heyrachen; als bitte ich euch, daß ihr, als unsre Lehrer, zu diesem Manne sprechet, daß weyn er mich zu Heyrathen begehret, er mich bald eheligen soll; woferne er aber dieses nicht zu chun Willens ist, er mir alsdenn seinen rechten Fuß vor eurem Angesicht entblößt darreiche, so will ich ihm den Schuh ausjiehen und vdr ihm ausspeyen. Da wir Richter nun erfahren haben, daß er - - uni» der Verstorbene - - würklich von einen Vater erzeugt, und Brüder sind, so haben wir auch zu ihm gesaget: Wenn du dieses Weib nehmen willst, so heyrathe sie; wo aber mcht, so reiche ihr in unserer Gegenwart deinen rechten Fuß, damit siedir den Schuh abziehe/ und vor dir ausspeye. Als er nun daraufzu uns sprach: Ich will sie nicht eheligen; so haben wir Richter sogleich-dtr Wittwe befohlen, folgenden Vers herzusagen : „Mein Schwager weigert sich, seinen Bruder unter denen Israeliten einen Namen zu erwecken, und hat mich nicht eheligen wollen;" worauf denn der ^Iowein gleichfalls diese Worte: „Ich habe sie nicht nehmen wollen," hat aussprechen müssen. Nach diesem hat er seinen rechten Fuß ausgestrecket,, und die Frau hat ihm den Schuh davon abgezogen, auch vor ihm also ausgespyen, daß wir