Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Vierter Band (1769)
- Issue
- Ein und zwanzigtes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 329 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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tzK OX» ' zrs geblieben wäre, so mache dieses eine kl^LIN Lhaziza, d. i.einem llnterschLed, und so harte glsdenn die Wittwe den Schuh nicht von ihres Schwagers bloßen Fuße, sondern von dem darauf befindlichen Koche abgezogen. ' 89. Derjenige, welchem der Lhalizaschuh eigentümlich zugehöret, (Gemeiniglich hat der Rabbi iMmer einen solchen Schuh in Bereitschaft .) muß ihn den Iowem zum Geschenke, überreichen, dieser aber denselben hoch in die Höhe heben , um ihn sich dadurch eigentümlich zu machen. 40 - 48. Hierauf muß sich der ^sSwemniederbücken, und nun den Schuh auf den bloßen Fuß anziehen; doch so, daß er nicht bis über die Knöchel komme. Alsdenn muß er ferner die Bindriemen in gehörige Ordnung bringen, und zwar dergestalt, daß er selbige zweymahl um das Bein über den Knöchel herumwickele, und endlich die Ende davon in denen Löchern, welche hinten am Schuhe sind, befestige. Dabey muß er sich auch wohl in Acht nehmen - daß dis Riemen im binden richtig nebeneinander zu liegen kommen. Endlich muß er noch die fördersten Riemen auf das bloße Schienbein mit zwey Knoten und einer Schleife binden. Aninerkung: Wenn der Iswem zu dieser Verrichtung selbst nicht geschickt genung seyn sollte, sy muß es der vornehmste Richter oder der Rabbi selbst tbun. , X 5 / 44. Als-