Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Vierter Band (1769)
- Issue
- Ein und zwanzigtes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 328 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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s-8 *XO z6. Der vornehmste Richter Muß hierauf den Lhalizaschuh (von dessen Beschaffenheit bald unten gehandelt werden soll,) in Heine Hände nehmen, und ihn inwendig und auswendig sehr genau betrachten, damit nicht etwas unreines daran bleiben möge. Besonders über muß er noch mit darauf sehen/ daß auch der Schuh nach der ihm vorgeschriebenen Art ordentlich und recht gemacht worden sey. - 37. Eben dieser Richter, bestehlet hierauf dem Ivwem, sich von dem rechten Fuße Schuh und Strumpf auszuziehen, den Fuß rein und sauber abzuwaschen, und abzutrocknen, hernach aber ein Tuch um deN Fuß zu hüllen, und einige Schritte bey dtznen Richtern vorbey zu gehen. z8. Der Iowem muß sich ferner das unterste von den Beinkleidern am rechten Schenkel etwas höher hinauf binden, damit die Richter den Fuß völlig entblößt, und deutlich sehen können, Laß solcher rein abgewaschen und wohl abgetrocknet sey. - ZlnmerkunZ! Daß bey dieser Handlung an der Reinlichkeit des Fußes so viel gelegen ist, hiervon ist nun wiederum eine aus heiliger Schrift erzwungene Lehre der Rabbinen die wahre und ' eigentliche Ursache. -Denn sie sagen, es heisse; B. Mos. 25,^9. ,1^ MealRaglo, d. i. von seinem Fuß, und nicht 7VV1 Meal Demeul, d. i. von dem, was auf dem Fuße ist. Sie meyncn also, daß wenn > auf dem Fuße nur noch ein wenig Koth zurück . ge-